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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche.

Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche weist ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das zwischen Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche und dem Mitglied bestehende Vertragsverhältnis Anwendung finden. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es vom Inhalt der AGBs vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen konnte und dass diese AGBs Vertragsbestandteil werden.

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§ 1 Rechte und Pflichten der Parteien

1. Leistungen Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche

Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche bietet die folgenden Leistungen an:

Functional Training; Personal Yoga-Training; Gruppen-Yoga

Für die jeweilige Trainingseinheit stellt Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche die Trainingsgeräte. Während der Trainingseinheit achtet Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche

auf die richtige Ausführung der Übungen und erteilt bei Bedarf Anleitungen zu Korrekturen. 

Die Trainingseinheit wird von Enesa Freche geleitet.

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2. Rechte und Pflichten des Mitglieds

a. Das Mitglied hat das Recht, an den von ihm gebuchten Yogakursen oder sonstigen Events teilzunehmen.

b. Das Mitglied verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Beitrag im Voraus zu zahlen. Das Mitglied kann am SEPA-Lastschrift-Verfahren teilnehmen und seine Zustimmung zur Abbuchung der monatlichen Mitgliedsbeiträge erteilen. Sollten Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche Kosten durch Rücklastschriften entstehen, so trägt das Mitglied diese Kosten, sofern die Ursache für die Rücklastschrift in seinem Verschulden liegt.

c. Das Mitglied erklärt, körperlich und geistig in der Lage zu intensivem Training zu sein. Etwaige Einschränkungen wird das Mitglied unaufgefordert mitteilen. Die Intensität des Trainings bestimmt das Mitglied eigenverantwortlich.

d. Das Mitglied wird Änderungen seiner Anschrift oder Bankverbindung schnellstmöglich, spätestens nach 4 Wochen nach Eintritt der Änderung, mitteilen.

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§ 2 Vertragsdauer, Rücktritts/Kündigungsrechte, Ruhen der Mitgliedschaft

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1. Die Mitgliedschaft wird auf die vertraglich festgelegte Dauer geschlossen, maximal jedoch zwei Jahre, und verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, maximal jedoch um ein Jahr, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem jeweiligen Beendigungspunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Kündigungserklärung. Diese ist zu richten an: Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche, Angermunder Str. 187, 47269 Duisburg.

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2. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Dieses besteht wie folgt:

Krankheitsbedingte Kündigung

Sollte das Mitglied krankheitsbedingt nicht mehr am Training teilnehmen können, ist es zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn es durch Attest, aus dem sich Informationen über Art und Umfang der Erkrankung nicht ergeben müssen, nachweist, krankheitsbedingt nicht mehr am Training teilnehmen zu können. Bei einer bis zu einmonatigen Krankheit bleibt die Fortzahlungspflicht bestehen.

Einberufung zum Wehrdienst

Wird das Mitglied während der Vertragslaufzeit zum Wehrdienst einberufen, kann die Mitgliedschaft außerordentlich gekündigt werden.

Die Erklärung der außerordentlichen Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist zu richten an:

Enesana Yoga Studio, KInh. Enesa Freche, Angermunder Str. 187, 47269 Duisburg.

Das Vertragsverhältnis endet zwei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung.

 

3. Ruhen der Mitgliedschaft

Im Fall der Schwangerschaft während der Vertragslaufzeit ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft bis zu einem Jahr ruhen zu lassen, ohne das Entgelt zahlen zu müssen. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich um die schwangerschaftsbedingte Ruhezeit.

 

 

§ 3 Leistungsstörungen

 

1. Bei zweimaligem Trainingsausfall pro Kalendermonat durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Witterungsverhältnisse, Todesfälle etc.), besteht kein Recht auf Erstattung des anteiligen Monatsbeitrags.

 

2. Gesamtfälligkeitsstellung bei Verzug

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.

 

3. Eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nur insoweit übernommen, soweit die Verletzung auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

4. Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche haftet nicht für sonstige Schäden wie z.B. bei Verlust mitgebrachter Sachen.

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§ 4 Schlussbestimmungen, Anpassungsklauseln

 

Derzeit wird auf die Mitgliedsbeiträge keine Umsatzsteuer erhoben. Dies kann sich durch das Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen ändern. Sollten die Umsatzgrenzen erreicht werden, ist Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche berechtigt und verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer auf die dann fällig werdenden Mitgliedsbeiträge zu erheben. Hierdurch erhöhen sich die Mitgliedsbeiträge um die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden.

Enesana Yoga Studio wird betrieben durch Enesa Freche.

Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche, nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen für die Vertragsabrechnung. Das Mitglied willigt mit seiner Unterschrift in die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten durch Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche ein. Zum Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch und Verlust wird Enesana Yoga Studio, Inh. Enesa Freche die nach § 9 BDSG und der entsprechenden Anlage zu § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Vorkehrungen treffen und deren Einhaltung überwachen.

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung sollen die Parteien vielmehr in gehöriger Form eine rechtlich zulässige und wirksame setzten, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen.

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